Entlastungsbetrag
Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden. Die Pflegekasse erstattet geeignete Leistungen gegen Nachweis. Für Angebote zur Unterstützung im Alltag ist die landesrechtliche Anerkennung wichtig.
Nicht genutzte Beträge können übertragen werden. Restbeträge aus dem Vorjahr können grundsätzlich bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Fragen Sie Ihre Pflegekasse nach Ihrem aktuellen Restbudget.
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