Von Jung bis Alt. Im Ruhrgebiet an Ihrer Seite.
0231 99 781313Mein CareSuite Portal ↗
StartseitePflegegrade & Kosten

Gute Unterstützung. Ein klarer Preis.

Wir erklären verständlich, was unsere Begleitung kostet und welche Finanzierung für Sie infrage kommt. Damit Sie in Ruhe entscheiden können.

Unser Stundensatz32,75 €für 60 Minuten

Keine zusätzlichen Anfahrtskosten.

Für Pflegegrad 1–5 und Selbstzahler. Aufgaben, Dauer und Abrechnung vereinbaren wir vor Beginn der Begleitung.

Schon ab Pflegegrad 1

131 € Budget.
4 Stunden für Sie.

Bei häuslicher Pflege besteht für die Pflegegrade 1–5 ein Anspruch auf bis zu 131 € Entlastungsbetrag pro Monat. Wenn dieser vollständig verfügbar ist und die Voraussetzungen erfüllt sind, finanziert er bei AVENTA genau vier Stunden Alltagsbegleitung.

4 Stunden × 32,75 € = 131,00 €

Das sind vier Stunden im Monat. Sie können zum Beispiel zwei Termine à zwei Stunden vereinbaren, sofern passende Termine verfügbar sind.

Ihr persönlicher Überblick

Was ist möglich?

Wählen Sie Ihren Pflegegrad oder berechnen Sie die Kosten als Selbstzahler.

Ihre Modellrechnung pro Monat4 Std.

rechnerisch mögliche Begleitung

Entlastungsbetrag
131,00 €
Budget für Alltagsbegleitung
131,00 €

Berechnet zu 32,75 € pro Stunde; Zeitangabe auf volle Minuten abgerundet. Die tatsächliche Terminlänge wird vereinbart. Eine Erstattung hängt von Anerkennung, Leistungsart und verfügbarem Budget ab.

Möglichkeiten persönlich besprechen
Ihre Möglichkeiten auf einen Blick

Pflegegrad 1 bis 5.
Verständlich erklärt.

Die folgenden Beträge gelten pro Monat. Eine Umwandlung ist optional und setzt voraus, dass das entsprechende Sachleistungsbudget verfügbar ist.

Monatliche Beträge 2026 bei häuslicher Pflege
PflegegradEntlastungsbetragMax. zusätzliche Umwandlung*Zusammen rechnerisch bis zu
Pflegegrad 1131,00 €131,00 €
Pflegegrad 2131,00 €318,40 €449,40 €
Pflegegrad 3131,00 €598,80 €729,80 €
Pflegegrad 4131,00 €743,60 €874,60 €
Pflegegrad 5131,00 €919,60 €1.050,60 €

* Maximal 40 % des monatlichen Pflegesachleistungshöchstbetrags, begrenzt auf noch nicht verbrauchte Sachleistungen. Das Pflegegeld kann dadurch sinken. Die Tabelle ist eine Orientierung und keine Zusage einer Kostenübernahme.

Die Finanzierung im Detail

Welcher Weg
passt zu Ihnen?

Pflegegrad 1–5

Entlastungsbetrag

Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden. Die Pflegekasse erstattet geeignete Leistungen gegen Nachweis. Für Angebote zur Unterstützung im Alltag ist die landesrechtliche Anerkennung wichtig.

Nicht genutzte Beträge können übertragen werden. Restbeträge aus dem Vorjahr können grundsätzlich bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Fragen Sie Ihre Pflegekasse nach Ihrem aktuellen Restbudget.

Beim Bundesgesundheitsministerium nachlesen ↗
Pflegegrad 2–5

Umwandlungsanspruch

Bis zu 40 % des Sachleistungshöchstbetrags können für anerkannte Alltagshilfe eingesetzt werden. Bereits genutzte Sachleistungen müssen berücksichtigt werden.

Wichtig für Ihre Planung: Umgewandelte Beträge zählen als Sachleistung und können das ausgezahlte Pflegegeld verringern. Lassen Sie sich die Auswirkung vorab von Ihrer Pflegekasse erläutern.

Gesetzliche Grundlage: § 45a SGB XI ↗
Pflegegrad 2–5 · unter Voraussetzungen

Verhinderungspflege

Wenn eine private Pflegeperson vorübergehend verhindert ist, kann Ersatzpflege finanziert werden. Entscheidend sind Ihre Situation und die Art der tatsächlich erbrachten Hilfe.

2026 gibt es für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zusammen bis zu 3.539 € im Jahr. Das ist ein gemeinsamer Jahresbetrag. Bereits genutzte Kurzzeit- oder Verhinderungspflege verringert das verbleibende Budget.

Voraussetzungen beim BMG nachlesen ↗
Nach individueller Bewilligung

Haushaltshilfe der Krankenkasse

In bestimmten Situationen, etwa rund um eine Krankenhausbehandlung, kann eine Haushaltshilfe über die Krankenkasse infrage kommen. Die Voraussetzungen unterscheiden sich vom Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung.

Bitte klären Sie Anspruch, Bewilligung und den zugelassenen Leistungsumfang vor Beginn mit Ihrer Krankenkasse. Wir besprechen anschließend, ob wir die bewilligte Unterstützung übernehmen können.

Gesetzliche Grundlage: § 38 SGB V ↗
Auch ohne Pflegegrad

Unterstützung.
Einfach privat.

Sie wünschen sich Entlastung, haben aber keinen Pflegegrad? Oder Sie möchten Ihr vorhandenes Budget ergänzen? Als Selbstzahler können Sie unsere Leistungen ebenfalls nutzen.

  • 32,75 € pro Stunde, ohne zusätzliche Anfahrtskosten
  • Kein Pflegegrad erforderlich
  • Passender Umfang nach Ihren Wünschen und unserer Verfügbarkeit
  • Klare Absprache vor dem ersten Einsatz
Private Unterstützung anfragen ↗
Vor dem ersten Einsatz

Erst klären. Dann entspannt starten.

  1. Budget prüfen. Erfragen Sie bei Ihrer Pflegekasse die tatsächlich verfügbaren Beträge und bestehende Abrechnungen.
  2. Unterstützung vereinbaren. Wir besprechen passende Aufgaben, Zeitumfang und Termine.
  3. Abrechnung abstimmen. Wir klären die nötigen Unterlagen und ob eine direkte Abrechnung über eine Abtretung möglich ist.
Informationsstand: September 2026.

Grundlage sind die Angaben des Bundesgesundheitsministeriums und die gesetzlichen Regelungen. Die Pflegekasse beurteilt Ihren individuellen Leistungsanspruch.

Offizielle Leistungsübersicht 2026 (PDF) ↗
Wir hören erst einmal zu.

Wir bringen Klarheit in Ihre Möglichkeiten.

Erzählen Sie uns, wobei Sie Unterstützung wünschen. Wir besprechen Ihre Möglichkeiten persönlich, kostenlos und unverbindlich.