Was wird umgewandelt?
Bei Pflegegrad 2 bis 5 in häuslicher Pflege können bis zu 40 Prozent des monatlichen Sachleistungshöchstbetrags für nach Landesrecht anerkannte Unterstützung im Alltag verwendet werden. Voraussetzung ist, dass diese Mittel nicht bereits durch ambulante Pflegesachleistungen verbraucht sind.
Die Umwandlung ist unabhängig vom Entlastungsbetrag möglich. Bereits erbrachte Pflegesachleistungen haben bei der Abrechnung Vorrang. Der verfügbare Betrag ist deshalb individuell zu ermitteln.
Warum kann das Pflegegeld sinken?
Die erstatteten Aufwendungen zählen als Sachleistungsbezug. Bei einer Kombination aus Pflegegeld und Sachleistungen kann dadurch der ausgezahlte Pflegegeldanteil geringer werden. Es handelt sich also nicht pauschal um zusätzliches Geld ohne Folgen.
Lassen Sie sich vor der Entscheidung von Ihrer Pflegekasse erklären, wie sich der gewünschte Betrag auf Ihre konkrete Abrechnung auswirkt. Dafür sind auch die Leistungen anderer Dienste wichtig.
So gehen Sie praktisch vor
Notieren Sie zunächst die zusätzlich gewünschten Stunden Alltagshilfe. Bei AVENTA kosten beispielsweise zwei weitere Stunden 65,50 Euro. Dieses Rechenbeispiel sagt noch nichts darüber aus, ob das Budget in Ihrer Situation verfügbar ist.
Besprechen Sie anschließend mit Pflegekasse und Anbieter die benötigten Nachweise und die Abrechnung. Eine Übersicht der Höchstbeträge finden Sie auf unserer Seite Pflegegrade & Kosten.
Herausgeber: AVENTA – Ambulante Alltagsbegleitung. Informationen zu unserem eigenen Angebot und allgemeine Orientierung; keine individuelle Rechts- oder Leistungsberatung.
