Wer kann den Betrag nutzen?
Bei häuslicher Pflege steht Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 grundsätzlich ein Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich zur Verfügung. Er ist an bestimmte Leistungen gebunden und wird nicht wie frei verfügbares Pflegegeld ausgezahlt.
Für Alltagshilfe ist insbesondere die landesrechtliche Anerkennung des Angebots maßgeblich. Klären Sie mit Ihrer Pflegekasse, welche Nachweise für die konkrete Leistung benötigt werden.
Was bedeutet das bei AVENTA?
Eine Stunde Begleitung kostet bei AVENTA 32,75 Euro. Ein vollständig verfügbares Monatsbudget von 131 Euro entspricht damit genau vier Stunden: 131 ÷ 32,75 = 4. Voraussetzung bleibt, dass die Leistung erstattet werden kann.
Als mögliche Planung können Sie zwei Termine mit jeweils zwei Stunden besprechen. Welche Aufgaben und Termine passen, vereinbaren wir individuell. Bereits bei anderen Anbietern genutztes Budget steht nicht ein zweites Mal zur Verfügung.
Restbudget und Unterlagen prüfen
Ungenutzte Beträge lassen sich ansparen. Ein Rest aus dem Vorjahr kann grundsätzlich bis zum 30. Juni des Folgejahres eingesetzt werden. Die Pflegekasse kann Ihnen den verfügbaren Stand nennen.
Erfragen Sie Ihren Restbetrag, bewahren Sie Rechnungen und Leistungsnachweise auf und klären Sie eine mögliche Abtretung für direkte Abrechnung. Eine Anfrage bei AVENTA ist zunächst unverbindlich; eine Kostenerstattung wird damit noch nicht zugesagt.
Herausgeber: AVENTA – Ambulante Alltagsbegleitung. Informationen zu unserem eigenen Angebot und allgemeine Orientierung; keine individuelle Rechts- oder Leistungsberatung.
