Von Jung bis Alt. Im Ruhrgebiet an Ihrer Seite.
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StartseiteFragen & Antworten

Gute Fragen verdienen klare Antworten.

Hier finden Sie verständliche Informationen zu unserer Begleitung, den Kosten und dem Start mit AVENTA. Für alles Weitere sind wir persönlich für Sie da.

01Wo finde ich Alltagshilfe in meiner Stadt?

Unsere Übersicht Einsatzgebiet verlinkt jede einzelne Stadt in unserem mobilen Leistungsgebiet. Auf der jeweiligen Stadtseite finden Sie Leistungen, Kosten und eine direkte Anfrage mit vorausgewähltem Wohnort. Wir prüfen die konkrete Adresse und verfügbare Termine vor jeder Zusage.

02Hat AVENTA in jeder aufgeführten Stadt eine Niederlassung?

Nein. Wir sind als mobiler Anbieter tätig. Die Stadtseiten zeigen unser Einsatzgebiet und sind keine Angaben zu örtlichen Niederlassungen. Unsere aktuelle Geschäfts- und Postanschrift finden Sie im Impressum.

03Wo finde ich Informationen zur Finanzierung?

Auf Pflegegrade & Kosten finden Sie unseren Budgetrechner. Im Ratgeber erklären wir Entlastungsbetrag, Umwandlungsanspruch und Verhinderungspflege mit offiziellen Quellen. Den individuellen Anspruch und verfügbares Budget klären Sie mit Ihrer Pflegekasse.

04Gibt es eine kostenlose Checkliste für das Erstgespräch?

Ja. Unter Ratgeber finden Sie eine druckbare PDF-Checkliste für Aufgaben, Wohnort, Termine, Kosten und Abrechnung. Sie dient Ihren eigenen Notizen und muss nicht an uns übermittelt werden.

05Für wen ist AVENTA da?

Wir begleiten Menschen von Jung bis Alt: mit Pflegegrad 1–5, ohne Pflegegrad und als Selbstzahler. Entscheidend ist, welche Unterstützung im Alltag gebraucht wird. Bei Kindern, Jugendlichen und besonderen Anforderungen prüfen wir gemeinsam, ob unser Angebot geeignet ist.

06Was kostet eine Stunde Alltagsbegleitung?

Unser Stundensatz beträgt 32,75 € für 60 Minuten. Für unsere Anfahrt berechnen wir keine zusätzlichen Kosten. Aufgaben, Umfang und Abrechnung besprechen wir vor dem ersten Einsatz. Persönliche Ausgaben wie Einkäufe oder Eintrittskarten bleiben Ihre eigenen Ausgaben.

07Bekomme ich mit Pflegegrad 1 wirklich vier Stunden?

Wenn Ihnen der monatliche Entlastungsbetrag von 131 € vollständig zur Verfügung steht und die Voraussetzungen für die Erstattung erfüllt sind, reicht er bei AVENTA genau für vier Stunden im Monat: 4 × 32,75 € = 131 €. Bereits anderweitig genutztes Budget verringert den verfügbaren Betrag.

08Gilt der Entlastungsbetrag auch für Pflegegrad 2 bis 5?

Ja. Bei häuslicher Pflege stehen Menschen mit Pflegegrad 1–5 grundsätzlich bis zu 131 € Entlastungsbetrag pro Monat zur Verfügung. Er ist zweckgebunden und wird für geeignete Leistungen eingesetzt. Er wird nicht einfach als zusätzliches Pflegegeld ausgezahlt.

09Kann ich auch ohne Pflegegrad Unterstützung erhalten?

Ja. Sie können unsere Alltagsbegleitung als Selbstzahler nutzen, auch ohne Pflegegrad oder wenn Ihr Kassenbudget aufgebraucht ist. Der Stundensatz bleibt 32,75 €. Wir vereinbaren mit Ihnen, welche Aufgaben und welcher Zeitumfang sinnvoll sind.

10Wie wird mit der Pflegekasse abgerechnet?

Eine Erstattung setzt ein passendes anerkanntes Angebot, erstattungsfähige Leistungen und verfügbares Budget voraus. In einem persönlichen Gespräch klären wir, welche Unterlagen Ihre Pflegekasse braucht und ob eine direkte Abrechnung über eine Abtretung möglich ist. Eine Kostenübernahme versprechen wir erst nach Klärung der Voraussetzungen.

11Was bedeutet Umwandlungsanspruch?

Ab Pflegegrad 2 können bis zu 40 % des monatlichen Höchstbetrags für ambulante Pflegesachleistungen für anerkannte Unterstützung im Alltag eingesetzt werden, soweit der Betrag noch nicht verbraucht ist. Die Umwandlung gilt als Sachleistungsbezug und kann Ihr Pflegegeld verringern. Deshalb sollte sie vorher gemeinsam mit Ihrer Pflegekasse abgestimmt werden.

12Kann ungenutzter Entlastungsbetrag angespart werden?

Nicht verbrauchte Beträge können innerhalb des Jahres in folgende Monate übertragen werden. Restbeträge aus einem Kalenderjahr lassen sich grundsätzlich bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzen. Ihre Pflegekasse kann Ihnen den tatsächlich noch verfügbaren Betrag nennen.

13Ist Verhinderungspflege möglich?

Ab Pflegegrad 2 kann bei vorübergehender Verhinderung einer privaten Pflegeperson Ersatzpflege finanziert werden. Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege steht 2026 zusammen ein Jahresbetrag von bis zu 3.539 € zur Verfügung. Voraussetzungen, schon verbrauchtes Budget und die Eignung der konkreten Leistung müssen vorher geklärt werden.

14In welchen Städten ist AVENTA tätig?

Unser Einsatzgebiet umfasst Herne, Bochum, Dortmund und Gelsenkirchen sowie den Kreis Recklinghausen, insbesondere Castrop-Rauxel, und den Ennepe-Ruhr-Kreis, insbesondere Witten. Ob wir Ihre Adresse und Ihren gewünschten Zeitraum abdecken können, klären wir bei Ihrer Anfrage.

15Wie läuft der erste Kontakt ab?

Sie schreiben uns per WhatsApp oder E-Mail. Wir besprechen unverbindlich Ihre Wünsche, den Wohnort und mögliche Termine. Anschließend klären wir passende Leistungen, den Umfang und die Finanzierung. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie unsere Unterstützung nutzen möchten.

16Kann ich regelmäßige Termine vereinbaren?

Ja, regelmäßige Begleitung ist nach Absprache und Verfügbarkeit möglich. Auch einen zeitlich begrenzten Bedarf können Sie anfragen. Wir besprechen einen Rhythmus, der zu Ihrer Lebenssituation und Ihrem verfügbaren Budget passt.

17Übernimmt AVENTA auch medizinische Pflege?

Unser Schwerpunkt ist Unterstützung und Begleitung im Alltag. Medizinische Behandlungspflege wie Injektionen, Wundversorgung oder Medikamentengabe gehört nicht zu diesem Angebot. Wenn Pflege erforderlich ist, stimmen Sie diese mit einem dafür geeigneten Pflegedienst ab.

18Ist AVENTA auch ein Reinigungsdienst?

Wir helfen bei leichten, alltäglichen Aufgaben im Haushalt als Teil der Alltagsunterstützung. Eine gewerbliche Grund-, Bau-, Spezial- oder Gebäudereinigung bieten wir im Rahmen dieser Alltagsbegleitung nicht an.

19Muss ich eine App benutzen?

CareSuite kann Ihnen helfen, vereinbarte Leistungen und die Kommunikation digital im Blick zu behalten. Wenn Sie Unterstützung beim Zugang brauchen, sprechen Sie uns an. Für Ihren ersten Kontakt können Sie uns ganz einfach per WhatsApp oder E-Mail schreiben.

20Welche Angaben brauchen Sie bei meiner Anfrage?

Für den ersten Kontakt reichen Ihr Name, eine Kontaktmöglichkeit, Ihr Wohnort und eine kurze Beschreibung der gewünschten Alltagshilfe. Bitte schicken Sie über die Website keine Diagnosen, Versicherungsnummern oder medizinischen Unterlagen.

Hinweise zur Finanzierung

Die Angaben beziehen sich auf September 2026. Den individuellen Anspruch und das verfügbare Budget bestätigt Ihre Pflegekasse.

Entlastungsbetrag & Umwandlung beim BMG ↗
Verhinderungspflege beim BMG ↗
Wir hören erst einmal zu.

Ihre Frage ist noch offen?

Schreiben Sie uns per WhatsApp oder E-Mail. Wir erklären Ihnen Ihre Möglichkeiten gern in einem persönlichen Gespräch.